Beitragsordnung des "Heimatverein Bevergern e. V."
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Gem. § 5 Abs. 3 der Vereinssatzung  
- gültig ab 1. Januar 2001 -  

  1. Der Beitrag beträgt

 

a) für Einzelmitglieder                                                         jährlich € 10,00
b) für Familien und deren Kinder bis 18 Jahre                     jährlich € 10,00
  1. Die Beiträge werden bis zum 30.06. eines Jahres im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
  1. Die anfallenden Gebühren bei Nichteinlösung bzw. Widerruf von Lastschriften hat das Mitglied zu tragen, soweit sie von Banken in Rechnung gestellt werden.
  1. Neu eingetretene Mitglieder werden mit dem des Beitritts folgenden Monats beitragspflichtig.
  1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  1. Von Ehrenmitgliedern wird kein Beitrag erhoben. Über sonstige Beitragsbefreiungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
  1. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) mit einer Frist von 1 Monat (01.12.) möglich.
  1. Diese Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. März 2000 beschlossen.