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a) für Einzelmitglieder jährlich € 10,00
b) für Familien und deren Kinder bis 18 Jahre jährlich € 10,00 |
- Die Beiträge werden bis zum 30.06. eines Jahres im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
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- Die anfallenden Gebühren bei Nichteinlösung bzw. Widerruf von Lastschriften hat das Mitglied zu tragen, soweit sie von Banken in Rechnung gestellt werden.
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- Neu eingetretene Mitglieder werden mit dem des Beitritts folgenden Monats beitragspflichtig.
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- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
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- Von Ehrenmitgliedern wird kein Beitrag erhoben. Über sonstige Beitragsbefreiungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
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- Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) mit einer Frist von 1 Monat (01.12.) möglich.
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- Diese Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. März 2000 beschlossen.
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